
Liquidsteuer 2026 in Deutschland: Warum E-Liquids, Pods und Nikotinshots teurer geworden sind?
, Von Toms Lencbergs, 6 min Lesezeit

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Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die deutsche Liquidsteuer für E-Zigaretten-Produkte 0,32 Euro pro Milliliter. Im Jahr 2025 lag sie noch bei 0,26 Euro pro Milliliter. Rechtsgrundlage dafür sind die gesetzliche Definition der „Substitute für Tabakwaren“ und der Steuertarif in § 2 TabStG. Zum Endpreis kommt außerdem die reguläre Umsatzsteuer von 19 % nach § 12 UStG.
Besteuert werden in Deutschland nicht nur klassische E-Liquids mit Nikotin. Nach der gesetzlichen Definition im Tabaksteuergesetz und den Hinweisen des Zolls zu für E-Zigaretten bestimmten Flüssigkeiten können auch nikotinfreie Liquids, Shortfills, Basen, Nikotinshots und – sofern die Zweckbestimmung für E-Zigaretten erkennbar ist – auch Vorprodukte wie Aromen, Propylenglykol oder Glycerin betroffen sein. Entscheidend ist also nicht nur der Nikotingehalt, sondern ob die Flüssigkeit als Tabakwarensubstitut für das Dampfen eingeordnet wird.
Die aktuell relevanten Steuersätze sind klar im § 2 TabStG geregelt: 0,26 €/ml im Jahr 2025 und 0,32 €/ml ab dem 1. Januar 2026.
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Produktmenge |
Steuer 2025 |
Steuer 2026 |
Steueranteil inkl. 19 % USt 2025 |
Steueranteil inkl. 19 % USt 2026 |
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2 ml Eingweg |
0,52 € |
0,64 € |
0,62 € |
0,76 € |
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10 ml Liquid |
2,60 € |
3,20 € |
3,09 € |
3,81 € |
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4 Pods ml |
1,04 € |
1,28 € |
1,24 € |
1,52 € |
Hinweis: Die letzte Spalte zeigt den Steueranteil inklusive 19 % Umsatzsteuer auf diesen Betrag. Das ist nicht automatisch der komplette Verkaufspreis, sondern nur die steuerliche Belastung auf den Liquid-Anteil.
Die Liquidsteuer ist mengenbasiert. Je mehr Milliliter in einem Produkt stecken, desto höher fällt die Steuer aus. Bei prefilled Pods und Disposables spürt man die Preiswirkung oft besonders stark, weil das versteuerte Liquid direkt in einem fertigen, komfortablen Format verkauft wird. Bei refillbaren E-Zigaretten bleibt die Hardware dagegen flexibel: Die ml-basierte Steuer knüpft an das steuerpflichtige Liquid an, nicht an den leeren Akkuträger oder Tank. In der Praxis sind refillbare Systeme deshalb für viele Nutzer langfristig besser kalkulierbar.
Ja. Für steuerpflichtige Produkte ist das Thema Steuerzeichen zentral. Nach den Vorgaben zur Verwendung von Steuerzeichen und den entsprechenden Regelungen in § 17 TabStG müssen steuerpflichtige Substitute für Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert werden. Der Zoll weist außerdem darauf hin, dass der Erwerb von Tabakwaren und Substituten ohne gültiges Steuerzeichen in Deutschland verboten ist.
Für Verbraucher bedeutet die Liquidsteuer 2026 vor allem eins: Liquidvolumen kostet spürbar mehr als früher. Das trifft kleine 10-ml-Flaschen, Pods und Shots genauso wie größere Shortfills oder Basen. Wer möglichst flexibel bleiben will, achtet deshalb stärker auf Preis pro Milliliter, Geräte mit geringerem Liquidverbrauch und nachfüllbare Systeme statt ausschließlich auf Bequemlichkeit.
Die Liquidsteuer 2026 in Deutschland liegt bei 0,32 €/ml und ist damit höher als 2025. Betroffen sind nicht nur klassische E-Liquids, sondern je nach Produkt und Zweckbestimmung auch nikotinfreie Liquids, Basen, Nikotinshots, Shortfills und teilweise Vorprodukte für E-Liquids. Wer in Deutschland kauft, sollte außerdem auf ordnungsgemäß versteuerte Ware mit gültigem Steuerzeichen achten. Für viele Dampfer bleiben refillbare Systeme die wirtschaftlichere und flexiblere Wahl.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,32 Euro pro Milliliter. 2025 waren es 0,26 Euro pro Milliliter. Grundlage ist der Steuertarif in § 2 TabStG.
Ja. Maßgeblich ist nicht nur Nikotin, sondern ob das Produkt als Substitut für Tabakwaren zum Dampfen eingeordnet wird. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Definition und den Zoll-Hinweisen zu für E-Zigaretten vorgesehenen Flüssigkeiten.
Basen und Nikotinshots sind regelmäßig betroffen. Bei Aromen und anderen Vorprodukten kommt es auf die erkennbare Zweckbestimmung für E-Zigaretten an. Der Zoll nennt hierzu ausdrücklich auch Vorprodukte wie Aromen, Propylenglykol und Glycerin.
Steuerpflichtige Produkte müssen mit gültigen deutschen Steuerzeichen in den Verkehr gebracht werden. Der Zoll weist außerdem darauf hin, dass der Erwerb ohne gültiges Steuerzeichen verboten ist.
Im aktuell veröffentlichten Gesetzestext ist für Substitute für Tabakwaren ab 1. Januar 2026 ein Satz von 0,32 €/ml geregelt. Weitere Änderungen würden eine neue gesetzliche Anpassung erfordern. Deshalb sollte der Artikel hier nicht spekulieren, sondern sich am aktuellen § 2 TabStG orientieren.